Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1  Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Offerte, eine Auftragsbestätigung oder spätestens durch unseren Versand und die Rechnungsstellung zu Stande. Mit der Annahme der Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Bestellungen sind für die ROTRONIC AG erst verbindlich, wenn sie ihre Annahme schriftlich bestätigt hat.
1.3 Irrtümer und Druckfehler bei Preisen und technischen Angaben sowie Modelländerungen bleiben vorbehalten.
   
2. Preise
  Die Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich MWST, Transport- und Verpackungskosten, sofern nichts anders vereinbart wurde. Die ROTRONIC AG behält sich eine Preisanpassung als Folge konkreter Kostensteigerungen (z.B. Lohn- und Materialkosten) vor.
   
3. Lieferfrist
  Alle Lagerprodukte werden den Kunden in der Schweiz in der Regel am nächsten Arbeitstag zugestellt. Sollte ein Artikel nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar sein, erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Bei Teillieferung wird der voraussichtliche Liefertermin aufgeführt. Bei den übrigen Produkten wird die Lieferfrist vertraglich festgelegt. Bei höherer Gewalt wie Krieg, Epidemien, Unwetter, u.ä. wird die Lieferfrist in jedem Fall verlängert.
   
4. Versand
  Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die ROTRONIC AG behält sich das Recht vor, gegen Vorauszahlung zu liefern. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung oder Verlust sind der ROTRONIC AG vom Empfänger innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Sendung anzumelden; Beanstandungen über allfällige schlechte Verpackung am Tag des Wareneingangs. (Annahmeverweigerung bei „Die Post“ oder beim Spediteur).
   
5. Werklieferungen
  Bei Lieferung und Verrechnung direkt durch Vorlieferanten der ROTRONIC AG gelten für deren Kunden die Verkaufsbedingungen des jeweiligen Vorlieferanten. In diesem Falle haben vorliegende Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Gültigkeit. Schadenersatzansprüche oder Forderungen anderer Art können der ROTRONIC AG gegenüber nicht geltend gemacht werden.
   
6. Materialrücksendungen
  Materialrücksendungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung der ROTRONIC AG und können nur erfolgen, sofern das Material sich in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung befindet und von der ROTRONIC AG normalerweise auf Lager gehalten wird. Eine Lieferschein- oder Rechnungskopie muss unbedingt beiliegen. Rücksendungen ohne Lieferschein- oder Rechnungskopie werden nicht angenommen. Für die Umtriebe der ROTRONIC AG wird dem Besteller ein angemessener Kostenanteil belastet.
   
7. Zahlungen
  Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, ohne jeden Abzug. Für verspätete Zahlungen wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. Andere Zahlungsarten nach Absprache.
   
8. Eigentumsvorbehalt
  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthabens im Eigentum der ROTRONIC AG. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die ROTRONIC AG berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
   
9. Gewährleistung
a) Für Mängel der gelieferten Ware leistet ROTRONIC AG nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Empfang unverzüglich auf Vollständigkeit, sowie auf Mangelfreiheit zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind ROTRONIC AG unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später festgestellte Mängel sind ROTRONIC ebenfalls unverzüglich anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware auch diesbezüglich als genehmigt. Zur Wahrung der Frist hat der Kunde die beanstandete Ware, sowie eine genaue Fehlerbeschreibung und eine Kopie der Originalrechnung auf eigene Kosten der ROTRONIC AG zu übermitteln. Die Beweislast für die rechtzeitige Absendung trägt der Kunde.
Erweist sich die Ware als fehlerfrei, erhält sie der Kunde gegen Berechnung einer Überprüfungspauschale in der Höhe von CHF 35. – zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten zurück.
d) Gewährleistungsansprüche verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware. Ausnahme HG2 und AwTherm: Verjährung nach einem Jahr.
   
10. Annullierungen
  Die Annullierungen von Bestellungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der ROTRONIC AG möglich. Kosten, die bereits entstanden sind oder Preiserhöhungen zufolge Bestellungsreduktion, sind vom Besteller zu übernehmen. Die Teillieferungen eines Abrufauftrages sind innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, andernfalls wird die ROTRONIC AG die entsprechenden Lieferungen und die Rechnungsstellung veranlassen.
   
11. Besondere Geheimhaltungsvereinbarung für die ISO 17025 Dienstleistung
11.1  Das Laboratorium verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die während der Durchführung der Labortätigkeit erlangt werden, vertraulich zu behandeln.
11.2  Ist das Labor gesetzlich verpflichtet, vertrauliche Informationen offen zu legen, wird der Kunde im Voraus über die Daten zur Offenlegung informiert, falls dies nicht gesetzlich verboten ist.
11.3  Vertrauliche Informationen über den Kunden aus dritter Quelle, sowie die Quelle der Informationen, werden gegenüber dem Kunden vertraulich behandelt.
   
12. Gerichtsstand
  Gerichtsstand ist der Sitz der ROTRONIC AG. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen.

 

Juni 2024

 

Versandkosten (gültig für die Schweiz und Liechtenstein)

1.  Postversand
  Porto und Verpackung pauschal Fr. 9.90 (Pakete, welche die maximale Grösse von 100x60x60 cm überschreiten, werden per Camion geliefert).

Bei Einkäufen über Fr. 500.- und Versandart PostPRI werden keine Versandkosten berechnet. 

2. Camionlieferungen
 

Wird nach Aufwand verrechnet.

  • Fr. 109.00 für eine 1 Palette
  • Fr. 71.00 für eine ½ Palette
  • Fr. 40.00 für einen Karton

Änderungen vorbehalten!

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